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Wer in Deutschland ein Mofa fahren will, der muss mindestens 15 Jahre alt sein. Dasselbe gilt für Österreich, nur in der Schweiz beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird hingegen ausschließlich in Deutschland verlangt. Diese gilt als Nachweis der Befähigung, mit einem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Sie ist bei Fahrten mitzuführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Ausgenommen von der Prüfbescheinigungs-Pflicht sind alle, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen – hier wird die Befähigung zum Fahren eines Mofas automatisch vorausgesetzt. Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, gilt ebenfalls eine Ausnahme: Sie müssen keine Prüfbescheinigung  [ Read More ]

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